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Unverschuldeter Unfall

Ihre Rechte. Klar erklärt.

Nach einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, steht Ihnen nach § 249 BGB grundsätzlich Schadensersatz zu. Sie sollen so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Hier die wichtigsten Punkte.

Ihre Rechte. Klar erklärt.

01

Eigener, unabhängiger Gutachter

Bei unverschuldetem Unfall darf man grundsätzlich einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Bei sehr kleinen Schäden (Faustregel unter ca. 750 €) kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.

02

Mietwagen

Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung steht in der Regel ein Mietwagen in vergleichbarer Klasse zu.

03

Nutzungsausfall

Ohne Mietwagen kann stattdessen eine Entschädigung pro Tag in Betracht kommen.

04

Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Unfallfahrzeug an Wert verlieren (merkantiler Minderwert), vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung.

05

Anwaltskosten

Ein Verkehrsrechtsanwalt kann hinzugezogen werden, dessen Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.

06

Schmerzensgeld

Bei Verletzungen kann Schmerzensgeld zustehen. Dazu berät ein Rechtsanwalt.

07

Weitere Kosten

Abschleppkosten, Taxifahrten, Reinigung, Telefon- und Portokosten sowie eine Auslagenpauschale können je nach Fall erstattungsfähig sein.

Ihre Rechte. Klar erklärt.

Nach einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, steht Ihnen nach § 249 BGB grundsätzlich Schadensersatz zu. Sie sollen so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Hier die wichtigsten Punkte.

Wahrheit oder Irrtum?

"Wir schicken Ihnen unseren eigenen Gutachter."

Sie haben die freie Wahl. Ein Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Auftrag, Ihrer arbeitet für Sie.

"Bei dem Schaden lohnt sich ein Gutachten nicht."

Ob ein Gutachten sinnvoll ist, hängt von der Schadenhöhe ab. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es sich lohnt.

"Fahren Sie bitte in unsere Partnerwerkstatt."

Die Werkstattwahl liegt bei Ihnen. Wir begutachten Ihr Fahrzeug vor Ort und dokumentieren den Schaden.

"Einen Mietwagen brauchen Sie nicht."

Bei unverschuldetem Unfall steht Ihnen in der Regel ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu.

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Schmerzensgeld und Anwaltskosten klärt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Warum ein eigener Gutachter?

Unabhängigkeit ist der Schlüssel zu fairen Schadensersatzansprüchen. Hier sehen Sie, was Sie bei einem eigenen Gutachter gewinnen.

01. Schadenhöhe
02. Wertminderung
03. Nutzungsausfall

Unabhängige Beurteilung ohne Einfluss der gegnerischen Versicherung.

Objektive Bewertung der Schäden, die nach Reparatur an Wert verlieren.

Rechtlich sichere Dokumentation für Mietwagen oder Nutzungsausfall.

04. Werkstatt
05. Rechtliche Absicherung

Werkstattwahl liegt bei Ihnen. Keine Verpflichtung zur Partnerwerkstatt.

Unabhängige Gutachten sind die Grundlage für Schadensersatzansprüche.

01

Anruf oder Nachricht

02

Besichtigung vor Ort

03

Erstellung Gutachtens

04

Regulierung & Begleitung
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